VORAUSSETZUNGEN
Akademischer Abschluss (Bachelor mit 180 ECTS oder Äquivalent oder höherer Abschluss) und zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung oder

  • Universitätsreife und vier Jahre Berufserfahrung davon mind. zwei Jahre facheinschlägig oder
  • Abgeschlossene Berufsausbildung und fünf Jahre Berufserfahrung davon mind. zwei Jahre facheinschlägig

VORAUSSETZUNGEN

  • Abgeschlossenes facheinschlägiges Studium (mind. Bachelorniveau 180 ECTS) und
  • mindestens zwei Jahre facheinschlägige Berufstätigkeit und
  • ein Mindestalter von 21 Jahren

Voraussetzungen

  • facheinschlägiger* Bachelorabschluss mit mind. 180 ECTS oder
  • Abschluss eines anderen fachlich* in Frage kommenden Studiums mind. desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Bildungseinrichtung und
  • eine bei Studienbeginn nachgewiesene Berufserfahrung von mind. 2 Jahren und
  • Englisch CEFR Niveau B2 und
  • für Personen mit nichtdeutscher Muttersprache Deutsch CEFR Niveau C1 und
  • Abgabe eines Motivationsschreibens inkl. Lebenslauf

    * Facheinschlägige bzw. als fachlich in Frage kommende Studien gelten (sind jedoch nicht beschränkt auf):
  • Sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studien

  • Geisteswissenschaftliche Studien
  • Rechtswissenschaftliche Studien
  • Naturwissenschaftliche Studien
  • Gesundheitswissenschaftliche Studien
  • Technische Studien

 

VORAUSSETZUNGEN

  • Abschluss einer höheren Schule oder
  • Lehrabschluss sowie eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung nach Abschluss der Lehrausbildung Teilnahme am Aufnahmeverfahren

VORAUSSETZUNGEN

  • ein international anerkannter inländischer oder ausländischer akademischer Studienabschluss einer Hochschule oder
  • eine durch die Lehrgangsleitung festzustellende gleich zu haltende Eignung auf Basis:
    • mit Hochschulreife: eine mind. einjährige Berufspraxis oder
    • ohne Hochschulreife: eine mind. vierjährige Berufspraxis

VORAUSSETZUNGEN

  • ein international anerkannter inländischer oder ausländischer akademischer Studienabschluss einer Hochschule oder
  • eine durch die Lehrgangsleitung festzustellende gleich zu haltende Eignung auf Basis:
  • mit Hochschulreife: eine mind. einjährige Berufspraxis oder
  • ohne Hochschulreife: eine mind. vierjährige Berufspraxis
  • Vorbehaltlich der Genehmigung des Kollegiums der Hochschule