VORAUSSETZUNGEN
Akademischer Abschluss (Bachelor mit 180 ECTS oder Äquivalent oder höherer Abschluss) und zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung oder

  • Universitätsreife und vier Jahre Berufserfahrung davon mind. zwei Jahre facheinschlägig oder
  • Abgeschlossene Berufsausbildung und fünf Jahre Berufserfahrung davon mind. zwei Jahre facheinschlägig

VORAUSSETZUNGEN

  • Abgeschlossenes facheinschlägiges Studium (mind. Bachelorniveau 180 ECTS) und
  • mindestens zwei Jahre facheinschlägige Berufstätigkeit und
  • ein Mindestalter von 21 Jahren

VORAUSSETZUNGEN

  • Abschluss einer höheren Schule oder
  • Lehrabschluss sowie eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung nach Abschluss der Lehrausbildung Teilnahme am Aufnahmeverfahren

VORAUSSETZUNGEN

  • ein international anerkannter inländischer oder ausländischer akademischer Studienabschluss einer Hochschule oder
  • eine durch die Lehrgangsleitung festzustellende gleich zu haltende Eignung auf Basis:
    • mit Hochschulreife: eine mind. einjährige Berufspraxis oder
    • ohne Hochschulreife: eine mind. vierjährige Berufspraxis

VORAUSSETZUNGEN

  • ein international anerkannter inländischer oder ausländischer akademischer Studienabschluss einer Hochschule oder
  • eine durch die Lehrgangsleitung festzustellende gleich zu haltende Eignung auf Basis:
  • mit Hochschulreife: eine mind. einjährige Berufspraxis oder
  • ohne Hochschulreife: eine mind. vierjährige Berufspraxis
  • Vorbehaltlich der Genehmigung des Kollegiums der Hochschule