VORAUSSETZUNGEN
Akademischer Abschluss (Bachelor mit 180 ECTS oder Äquivalent oder höherer Abschluss) und zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung oder

  • Universitätsreife und vier Jahre Berufserfahrung davon mind. zwei Jahre facheinschlägig oder
  • Abgeschlossene Berufsausbildung und fünf Jahre Berufserfahrung davon mind. zwei Jahre facheinschlägig

VORAUSSETZUNGEN

120 ECTS (ohne Bachelor/ für Personen ohne Vorstudium):

  • Akademischer Abschluss (Bachelor mit 180 ECTS oder Äquivalent) oder höherer Abschluss und mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung
    oder

  • Universitätsreife und mindestens vier Jahre Berufserfahrung, davon mindestens zwei Jahre facheinschlägig
    oder

  • Abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, davon mindestens zwei Jahre facheinschlägig
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60 oder 90 ECTS (mit Bachelor / verkürzte Variante):

  • Abgeschlossenes facheinschlägiges Studium (mindestens Bachelorniveau, 180 ECTS)

  • Mindestens zwei Jahre facheinschlägige Berufstätigkeit

  • Mindestalter: 21 Jahre

VORAUSSETZUNGEN

  • Abgeschlossenes facheinschlägiges Studium (mind. Bachelorniveau 180 ECTS) und
  • mindestens zwei Jahre facheinschlägige Berufstätigkeit und
  • ein Mindestalter von 21 Jahren

VORAUSSETZUNGEN

  • ein international anerkannter inländischer oder ausländischer akademischer Studienabschluss einer Hochschule oder
  • eine durch die Lehrgangsleitung festzustellende gleich zu haltende Eignung auf Basis:
    • mit Hochschulreife: eine mind. einjährige Berufspraxis oder
    • ohne Hochschulreife: eine mind. vierjährige Berufspraxis

VORAUSSETZUNGEN

  • ein international anerkannter inländischer oder ausländischer akademischer Studienabschluss einer Hochschule oder
  • eine durch die Lehrgangsleitung festzustellende gleich zu haltende Eignung auf Basis:
  • mit Hochschulreife: eine mind. einjährige Berufspraxis oder
  • ohne Hochschulreife: eine mind. vierjährige Berufspraxis
  • Vorbehaltlich der Genehmigung des Kollegiums der Hochschule