Weiterbildung für Unternehmen – individuell, praxisnah, zukunftsorientiert
Mit individuell gestalteten Weiterbildungen unterstützen wir dich dabei, Fachkräfte zu entwickeln, Kompetenzen aufzubauen und die digitale Transformation aktiv zu gestalten – ganz nach deinem Bedarf.
Deine Vorteile mit maßgeschneiderter Weiterbildung
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Individuell & bedarfsorientiert
Wir analysieren gemeinsam mit dir den konkreten Weiterbildungsbedarf deines Unternehmens und entwickeln passgenaue Lösungen. -
Flexibel in Format & Umfang
Ob kurze Impulse, Intensivtrainings oder langfristige Programme – auch unternehmensübergreifend: Du wählst, was zu euch passt. -
Praxisnah & wirksam
Unsere Trainer:innen kommen aus der Praxis und gestalten die Trainings anwendungsorientiert, interaktiv und mit echtem Mehrwert. -
Inhouse oder bei uns vor Ort
Wir kommen zu dir oder du zu uns in die Schaffarei – ganz wie es für dein Team am besten funktioniert. -
Förderberatung inklusive
Wir beraten dich gerne zu finanziellen Fördermöglichkeiten für deine Mitarbeitenden. -
Stärkung der Arbeitgebermarke
Investitionen in Weiterbildung zeigen Wertschätzung und machen dich als Arbeitgeber:in attraktiver.
Förderungen für Unternehmen: Weiterbildung zahlt sich aus!
Unternehmen in Österreich können aktuell von mehreren attraktiven Förderprogrammen profitieren.
- Der Skills Scheck der FFG unterstützt betriebliche Weiterbildungen mit bis zu 50 % Bildungscashback – pro Unternehmen können bis zu 5 Mitarbeiter:innen je 5.000,- Euro rückerstattet bekommen.
- Ergänzend gibt es in Vorarlberg die Bildungsprämie für Unternehmer:innen, die bis zu ein Drittel der Kurskosten (max. 2.500,- Euro) für berufsbegleitende Ausbildungen mit mindestens 80 Unterrichtseinheiten übernimmt. Das AMS fördert im Rahmen der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte gezielt gering qualifizierte oder ältere Mitarbeitende.
- Und für Lehrbetriebe sind auch zwischen- und überbetriebliche Maßnahmen wie Ausbildungsverbünde oder Vorbereitungskurse auf die LAP förderbar – mit bis zu 75 % Zuschuss bzw. max. 3.000 Euro pro Lehrling.
Wichtig: Die meisten Förderungen müssen vor Kursstart und vor Rechnungslegung beantragt werden – eine frühzeitige Planung lohnt sich!
Alles zum Thema -> Förderungen für Unternehmen.
Deine Mitarbeitenden sind der Schlüssel zur Zukunft.
Bildungsangebot für Lehrlinge
Am Digital Campus Vorarlberg begleiten wir deine Lehrlinge auf ihrem Weg in die digitale Arbeitswelt und dein Unternehmen spart sich intern wichtige Ressourcen. Unsere spezialisierten Ausbildungsformate wie die Grundausbildung IT-Applikationsentwicklung oder Digital Teamarbeit für Lehrlinge verbinden fundiertes Wissen mit echter Praxiserfahrung. Gemeinsam mit erfahrenen Trainer:innen aus der Industrie vermitteln wir nicht nur technisches Know-how, sondern auch digitale Kompetenzen, Teamfähigkeit und nachhaltiges Denken – alles, was Lehrlinge für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben brauchen.
Folgende Unternehmen können eine Förderung beantragen:
- Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.
- Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.
- Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten
- Aufrechtes Lehrverhältnis
- Bei Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung bis max. 6 Monate nach Ende der Lehrzeit
- Die geförderte Ausbildungszeit wurde auf die Arbeitszeit angerechnet
- Der/die Kursteilnehmer:in muss eine Teilnahmebestätigung über mindestens 75 % der Kursdauer vorweisen können
- Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens 30 Euro
- Achtung: Wenn Kurse nach 20:00 Uhr oder an Wochenenden bzw. Sonn- und Feiertagen stattfinden, bitte vorab mit dem/der Förderreferat:in deiner Lehrlingsstelle Kontakt aufnehmen. Denn nicht alle derartigen Kurse sind förderbar.
- Aus aktuellem Anlass – Anträge der Förderart „Zwischen- und überbetriebliche Maßnahmen“ wird daran erinnert:
Aus den einschlägigen Förderrichtlinien ergibt sich, dass nur Kurse gefördert werden können, die nicht in die Unterrichtszeit der Berufsschule fallen. Sofern ein Kurs ganz oder teilweise in einem Zeitraum stattfindet, in dem den Schüler:innen von Seiten der Berufsschule eine unterrichtsbezogene Anwesenheitspflicht trifft, ist dieser Kurs nicht förderbar. Das betrifft alle genehmigten und alle zukünftigen Kursmaßnahmen für Lehrlinge. - Das bedeutet: Allfällige Kurse, die während der Unterrichtszeit – d.h. statt des normalen Unterrichts - stattfinden, sind nicht förderbar und müssen von der Person/dem Lehrberechtigten, die/der den Bildungsanbieter:in beauftragt hat, selber bezahlt werden.
- Erläuterung: Aufgrund der gesetzlichen Grundlage in § 19c Berufsausbildungsgesetz dürfen Mittel der betrieblichen Lehrstellenförderung nicht für Schulzwecke, sondern nur für Unterstützungsleistungen für die betriebliche Ausbildung eingesetzt werden.
- Eine Förderung kann immer nur nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel zugesagt werden.
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Nach Anmeldung beim Lehre.Fördern-Online-Service (LOS) kannst du Anträge über LOS stellen.
- Wenn dein Unternehmen nicht bei LOS angemeldet ist, kannst du über die nachstehenden Links zu den Antragsformularen kommen.
- Antragsformular
- Ausfüllhilfe zum Antragsformular
- Ansprechpartner