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13.03.2023

80 % Bildungsförderung für Unternehmen

Der Skills Scheck der FFG macht es möglich!

Unternehmer:innen aufgepasst: Die FFG fördert mit dem Skills Scheck alle Unternehmen (mit Niederlassungen in Österreich) mit bis zu 80 % Bildungscashback pro Weiterbildung. Insgesamt können sich so bis zu 25 Mitarbeiter:innen je Unternehmen bis zu 5.000 Euro für die Weiterqualifizierung rückerstatten lassen.

Die Förderung durch die Skills Schecks umfasst die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die in erster Linie direkt oder indirekt zur nachhaltigen und digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen. 

„Das ist die ideale Chance für jedes Unternehmen, seine Mitarbeiter:innen für die benötigten DIGITAL & GREEN SKILLS begeistern und höher zu qualifizieren.“
Thomas Berchtold, MSc

FAQ

Gefördert werden die Kosten von beruflichen Weiterbildungen, deren Schulungsinhalte überwiegend direkt oder indirekt zu einer ökologisch nachhaltigen und digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen. Die Förderung ist branchen- und technologieoffen. Alle geförderten Schulungsmaßnahmen müssen eine deutliche Schwerpunktsetzung in der nachhaltigen (ökologischen) bzw. digitalen Transformation aufweisen. In-House-Schulungen können mit den Skills Schecks gefördert werden.

Förderbar sind Unternehmen mit Niederlassung in Österreich. Auch Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen sind einreichberechtigt. Beachte den Geltungsbereich der De-minimis Verordnung sowie die darin gelisteten Ausnahmen.

Bitte beachte, dass Unternehmen in Gründung nicht einreichberechtigt sind.

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Person und damit pro Skills Scheck maximal 5.000 Euro. Die Förderquote beträgt maximal 80% der förderbaren externen Weiterbildungskosten. Pro Unternehmen kann die Weiterbildung von maximal 25 Personen gefördert werden. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden. Die Förderung ist eine De-Minimis-Förderung.

  • österreichische zertifizierte Einrichtungen der Erwachsenenbildung, siehe dazu das Verzeichnis der Ö-Cert-Qualitätsanbieter und die Ö-Cert-Liste
  • österreichische Forschungseinrichtungen
  • österreichische Universitäten, Fachhochschulen und deren Organisationseinheiten für Weiterbildungen
  • österreichische COMET-Zentren
  • österreichische Digital Innovation Hubs
  • österreichische European Digital Innovation Hubs

Der Digital Campus Vorarlberg ist Ö-Cert Qualitätsanbieter und somit wird unser Kursangebot gefördert.

Antragstellungen sind laufend bis längstens 31.03.2024 möglich. Die Einreichung ist nur elektronisch und laufend vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich. Bitte beachte, dass die Ausschreibung vor diesem Termin geschlossen wird, falls die Förderungsmittel vorzeitig ausgeschöpft sind.
WICHTIG: Bitte beantragt die Förderung direkt nach der Kursanmeldung, da der Antrag vor Rechnungslegung stattfinden muss und wir die Rechnung 10 Tage vor Kursbeginn versenden. Sollte der Kurs nicht stattfinden, gibt es eine Möglichkeit zur Stornierung des Antrags, siehe Punkt "Wie kann ich einen Scheck stornieren?"

  • vor Einreichung begonnene oder abgeschlossene Weiterbildungen
  • Schulungsmaßnahmen, die nur einzelne Aspekte der beiden Schwerpunkte nachhaltige bzw. digitale Transformation aufweisen
  • die Teilnahme an Tagungen, Kongressen, Konferenzen
  • Beratungsleistungen
  • Produktschulungen (z.B. zur Inbetriebnahme neuer Maschinen, etc.)
  • Digitalisierungsaspekte für Technologien oder Produktionsprozesse, die auf fossilen Energieträgern beruhen
  • Zertifizierungen ohne eine dazugehörige Weiterbildung
  • Abschlussarbeiten ohne eine dazugehörige Weiterbildung
  • Kosten der dualen Lehrausbildung
  • Von anderer Stelle geförderte Weiterbildungskosten
  • Weiterbildungen im Ausland
  • Personal-, Reise- bzw. Unterbringungskosten
  • Weiterbildungen, die außerhalb der Beschäftigung im Unternehmen besucht werden, z.B. im Rahmen einer (Bildungs-) Karenz

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildung, Einreichung der Rechnung als Endbericht im eCall und positiver Prüfung der bezahlten Rechnung durch die FFG. Bitte erstelle nach Beendigung der Weiterbildung(en) den Endbericht im eCall und lade dort die Rechnung(en) hoch.

Die Originalbelege (z.B. Rechnung Weiterbildungskosten) und die dazugehörige Dokumentation des Zahlungsflusses (z.B. Kontoauszug) müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Wird ein Scheck nach Genehmigung doch nicht benötigt, weil z.B. die Weiterbildung nicht zu Stande gekommen ist oder die Person die gewünschte Weiterbildung nicht besuchen konnte, bitten wir um Stornierung des Schecks. Schreib einfach eine formlose Nachricht über den eCall direkt bei dem Projekt mit der Bitte um Stornierung.

Wie funktioniert`s?

Ganz einfach beim eCall der FFG anmelden, Förderung beantragen und freigeben lassen.

WICHTIG: Bitte beantragt die Förderung direkt nach der Kursanmeldung, da der Antrag vor Rechnungslegung stattfinden muss. Mit der Teilnahmebestätigung und der Rechnung gibt's dann 80 % (bis zu 5.000 Euro) auf's Konto retour!

Direkter Kontakt für weitere Fragen: skills-scheckffg.at

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