Förderungen für Privatpersonen
Für Bildungsmaßnahmen des Digital Campus Vorarlberg kommen folgende Fördermaßnahmen in Frage:
- AK-Bildungsförderung (AK-Stipendium oder AK-Bildungsgutschein)
- Vorarlberger Bildungszuschuss (Bildungsprämie oder Bildungskonto)
- Förderungen des AMS für Arbeitssuchende
- Steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildung
AK-Bildungsförderungen
Im Rahmen des AK-Stipendiums und des AK-Bildungsgutscheines werden Mitglieder der Arbeiterkammer Vorarlberg, die eine besonders gekennzeichnete Aus- oder Weiterbildung des Digital Campus Vorarlberg absolvieren, gefördert. Beim AK-Stipendium bis zu 50 % und beim AK-Bildungsgutschein 25 %.
AK-Stipendium
Voraussetzungen (Video ansehen)
- Du bist bei Antragstellung* seit insgesamt mindestens drei Jahren Mitglied der AK Vorarlberg.
- Du bist zu Beginn der Ausbildung AK-Mitglied.
- Du verdienst brutto weniger als 4.500,- Euro monatlich (zuzüglich Freibetrag von 400 Euro für jede unterhaltsberechtigte Person).
- Du bezahlst die Kurskosten selbst und nicht dein Unternehmen (Rückerstattung der Förderung erfolgt erst nach Abschluss des Kurses).
AK-Bildungsgutschein
- auf alle gekennzeichneten Kurse Sofortrabatt von 25 %.
- exklusiv für Mitglieder der AK Vorarlberg.
- auf mehrere Kurse einlösbar (gültig von 01.01. bis 31.12.2023).
Wie kommst du zu deiner 25 % Ermäßigung?
1. Bildungsgutschein auf der AK-Seite beantragen.
2. Zum gewünschten Kurs anmelden. Bitte persönlichen Gutscheincode im Anmeldeformular unbedingt angeben!
3. Du bekommst eine Bestätigung per E-Mail und bezahlst 25% weniger.
HINWEIS: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Die Förderung wird erteilt nach Maßgabe der Mittel, die die Arbeiterkammer Vorarlberg dazu zur Verfügung hat. Diese Förderrichtliniensätze gelten für das Jahr 2023. Zu den Richtlinien.
Der Vorarlberger Bildungszuschuss
Im Rahmen des Vorarlberger Bildungszuschusses fördern das Land Vorarlberg, die Arbeiterkammer Vorarlberg, die Wirtschaftskammer Vorarlberg und das AMS Österreich Personen unter dem Gesichtspunkt der Qualifikationserweiterung.
Bildungsprämie für Arbeiternehmer:innen
Zuschüsse bis ⅓ der Kurs- und Prüfungsgebühren (max. 2.500,– Euro) für berufsbegleitende Ausbildungen und Kurse, die mindestens 80 Unterrichtseinheiten umfassen, bei einem Arbeitsplatz in Vorarlberg.
Voraussetzungen
- Du bist in Vorarlberg über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt und kannst eine einjährige Berufstätigkeit in einem oder mehreren vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnissen nachweisen. Frühere Beschäftigungen im EWR-Raum können hinzugerechnet werden.
- Du erhälst vom Arbeitsmarktservice für die beantragte Ausbildung keine Beihilfe – ausgenommen ist das Weiterbildungsgeld während einer Bildungskarenz bzw. das Bildungsteilzeitgeld.
- Dein Einkommen unmittelbar vor Ausbildungsbeginn liegt unter 4.200,– Euro brutto. Bei der Bemessung des Einkommens wird für Unterhaltsberechtigte ein Freibetrag von je 550 Euro gewährt.
- Du hast keine höhere Qualifikation als die Reifeprüfung.
Bildungskonto
Das Bildungskonto kannst du in Anspruch nehmen, wenn du eine Vollzeitausbildung mit einer Mindestdauer von vier Monaten absolvierst. Ziel der Ausbildung muss ein arbeitsmarktrelevanter Bildungsabschluss sein, der in gegenwärtigen oder künftigen Tätigkeiten angewandt werden kann. Ausgeschlossen von Förderungen sind Hobbykurse sowie Studien an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen.
Die Förderhöhe wird nach den anfallenden Kurskosten gestaffelt und hängt auch davon ab, ob du während der Ausbildung Taschengeld oder Praktikumsentgelt erhälst. Grundsätzlich beträgt die Förderhöhe zwischen 120 Euro und 300 Euro pro Monat. Sie wird – je nach Dauer der Ausbildung – für maximal zehn Monate pro Jahr gewährt.
Voraussetzungen
- Deine Ausbildung findet an zumindest vier Tagen pro Woche mit mindestens 30 Stunden Unterricht bzw. Praktikum statt.
- Du warst vor Beginn der Ausbildung insgesamt mindestens 1 Jahr, die letzten 6 Monate in Vorarlberg über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt. Frühere Beschäftigungen im EWR-Raum können hinzugerechnet werden.
- Du schränkst aufgrund der Ausbildung die berufliche Tätigkeit stark ein bzw. geben sie auf und müssen daher einen erheblichen Einkommensverlust hinnehmen.
- Dein Einkommen liegt unmittelbar vor Ausbildungsbeginn unter 4.200 Euro brutto. Bei der Bemessung des Einkommens wird für Unterhaltsberechtigte ein Freibetrag von je 550 Euro gewährt.
- Dein Hauptwohnsitz liegt in Vorarlberg.
- Du hast keine höhere Qualifikation als die Reifeprüfung.
Organisation und Abwicklung
Die Organisation des Bildungszuschusses läuft über die Arbeiterkammer Vorarlberg, bei der auch die Anträge einzubringen sind. Informationen zu den verschiedenen Förderungsmöglichkeiten, Download der Anträge und Richtlinen unter bildungszuschuss.at sowie unter +43 50 258 4200 oder unter bildungszuschussak-vorarlberg.at.
Förderungen des AMS für Arbeitssuchende
Je besser du ausgebildet bist, umso leichter und schneller findest du Arbeit. Wenn du Arbeitssuchend bist unterstützt das AMS deine Aus- und Weiterbildung mit einer breiten Palette an Angeboten. Nähere Infos unter ams.at oder bei den regionalen Geschäftsstellen des AMS: ams.bregenzams.at, ams.dornbirnams.at, ams.feldkirchams.at, ams.bludenzams.at.
Steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildung
Berufsqualifizierende Kurse, Seminare und Lehrgänge können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung abgesetzt werden. Nähere Infos gibt es in der Steuerrechtsabteilung der AK Vorarlberg unter +43 50 258 3100, steuerrechtak-vorarlberg.at.