Ab dem 2. August 2026 greifen neue Transparenzpflichten des AI Act (KI-Verordnung der EU). Betriebe müssen dann klar kennzeichnen, wenn KI-Inhalte wie echte Fotos wirken, wenn Nutzer mit einem Chatbot statt einem Menschen sprechen, und – in engeren Fällen – wenn KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden. Zusätzlich gilt schon heute die Pflicht zur KI-Kompetenz im Betrieb.
KI generiert ;)
Künstliche Intelligenz gehört im Arbeitsalltag vieler Betriebe längst dazu – ob beim Texten für die Website, beim Erstellen von Bildern oder beim Chatbot auf der eigenen Seite. Mit der KI-Verordnung der EU, dem AI Act, kommt nun ein rechtlicher Rahmen dazu. Und der greift schrittweise: Ein Teil gilt bereits, weitere Transparenzpflichten folgen ab dem 2. August 2026.
Die gute Nachricht: Es geht dabei weniger um komplizierte Technik als um klare Verantwortung und ehrliche Kommunikation.
Was ändert sich für Unternehmen am 2. August 2026?
Der AI Act betrifft nicht nur große KI-Anwendungen, sondern gerade die alltäglichen Einsatzfälle im Betrieb. Ab August 2026 stehen drei Transparenzpflichten im Fokus: die Kennzeichnung täuschend echter KI-Inhalte, der Hinweis auf KI bei Chatbots und die Offenlegung bestimmter KI-Texte. Was das jeweils bedeutet, zeigen die nächsten Abschnitte.
Müssen KI-generierte Bilder gekennzeichnet werden?
Entscheidend ist, ob ein Inhalt wie ein echtes Foto oder eine reale Situation wirkt. Wenn ein KI-Bild wie ein echtes Mitarbeiterfoto, eine reale Baustelle oder eine tatsächliche Arbeitsszene erscheint, sollte klar erkennbar sein, dass es KI-Inhalt ist.
Weniger heikel sind klar erkennbare Illustrationen, Symbolgrafiken oder stilisierte Visualisierungen – hier ist ohnehin meist ersichtlich, dass kein echtes Foto gezeigt wird. Eine einfache Kennzeichnung wie „Bild: KI-generiert" schafft im Zweifel Klarheit.
Muss ein Chatbot als KI erkennbar sein?
Ja. Setzt ein Betrieb einen Chatbot für Bewerber, Kunden oder Mitarbeitende ein, muss erkennbar sein, dass hier ein KI-System kommuniziert – jedenfalls dann, wenn das nicht ohnehin auf der Hand liegt. In der Praxis reicht dafür oft ein kurzer Hinweis am Beginn des Chats oder beim Eingabefeld. Wichtig ist nur, dass nicht der Eindruck entsteht, man spreche mit einer echten Person.
Müssen KI-Texte gekennzeichnet werden?
Bei Texten ist die Pflicht enger gefasst: Sie betrifft vor allem Veröffentlichungen zu Themen von öffentlichem Interesse. Werden solche Texte vor der Veröffentlichung menschlich geprüft und redaktionell verantwortet, greift sie dafür nicht. Die Faustregel für den Betrieb: KI-Texte nicht ungeprüft veröffentlichen, sondern prüfen, freigeben und Zuständigkeiten festlegen.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Malerbetrieb möchte einen Beitrag zur Lehrlingssuche auf seiner Website veröffentlichen – mit einem KI-Bild, das zwei junge Menschen in Arbeitskleidung auf einer Baustelle zeigt. Das Bild wirkt wie ein echtes Betriebsfoto, also sollte klar dazustehen, dass es KI-generiert ist. Der Begleittext wird ebenfalls mit KI vorbereitet. Wird er vor der Veröffentlichung geprüft, bearbeitet und vom Betrieb verantwortet, ist die Lage eine andere als bei einem ungeprüft veröffentlichten KI-Text.
In 6 Schritten AI-Act-fit werden
Am Anfang steht am besten eine kurze Bestandsaufnahme: Wo werden bereits KI-Bilder verwendet? Gibt es KI-Texte, die veröffentlicht werden? Ist ein Chatbot geplant oder im Einsatz? Und wer prüft und verantwortet Inhalte vor der Veröffentlichung? Daraus lässt sich ein einfacher Ablauf ableiten:
- Alle Einsatzbereiche sammeln – Website, Social Media, Recruiting, Newsletter, Chatbot.
- Prüfen, wo Inhalte wie echte Fotos, Stimmen oder Situationen wirken.
- Eine einfache Kennzeichnung festlegen, z. B. „Bild: KI-generiert".
- Bei Chatbots einen klaren Hinweis einbauen.
- Bei KI-Texten festlegen, wer prüft, freigibt und verantwortet.
- Mitarbeitende kurz informieren, wann gekennzeichnet werden muss.
KI-Kompetenz ist schon jetzt Pflicht
Neben den Transparenzpflichten gilt bereits heute: Wer KI im Betrieb einsetzt, muss für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sorgen – also Zuständigkeiten festlegen, Inhalte prüfen, die Grenzen der Tools kennen und Mitarbeitende einweisen. Denn KI kann beim Formulieren, Strukturieren und beim Erstellen von Entwürfen unterstützen. Die Verantwortung für Inhalte, Richtigkeit und Veröffentlichung bleibt aber im Betrieb.
Genau hier setzten wir als Digital Campus Vorarlberg an: Wir begleiten Betriebe dabei, KI sicher, kompetent und rechtskonform einzusetzen – von den Grundlagen bis zur Umsetzung im Arbeitsalltag.
Häufige Fragen zum AI Act im Betrieb (FAQ)
- Ab wann gelten die neuen Transparenzpflichten des AI Act?
Die hier beschriebenen Transparenzpflichten gelten ab dem 2. August 2026. Andere Teile des AI Act gelten bereits davor. - Muss ich jedes KI-Bild kennzeichnen?
Nein. Entscheidend ist, ob das Bild wie ein echtes Foto oder eine reale Situation wirkt. Klar erkennbare Illustrationen oder Symbolgrafiken sind in der Regel unkritisch. - Reicht ein Hinweis beim Chatbot aus?
In der Praxis genügt meist ein kurzer, klar sichtbarer Hinweis am Beginn des Chats oder beim Eingabefeld, dass hier ein KI-System antwortet. - Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für KI-Texte?
Nur eingeschränkt. Sie betrifft vor allem Veröffentlichungen zu Themen von öffentlichem Interesse. Werden Texte menschlich geprüft und redaktionell verantwortet, greift sie dafür nicht. - Was bedeutet KI-Kompetenz für meinen Betrieb?
Wer KI einsetzt, muss dafür sorgen, dass Mitarbeitende die Tools und ihre Grenzen verstehen. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, die Prüfung von Inhalten und eine kurze Einweisung.
Quellen: Die dargestellten Pflichten ergeben sich im Wesentlichen aus Artikel 50 des AI Act (Transparenz bei KI-Interaktion, Deepfakes und bestimmten Veröffentlichungen) sowie Artikel 4 (KI-Kompetenz). Das Beispiel kommt von der Seite: https://www.wko.at/gewerbe-handwerk/ki-im-betrieb-ab-de.-august-2026-zusaetzlich-zu-beachten Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.